Die Kennzeichnung von Werbung auf Social Media ist ein aktuelles und wichtiges Thema. Es kursieren viele verschiedene Meinungen und selbst die Rechtsprechung ist sich uneinig. Damit Spieler, Klubs, Verbände oder Sportorganisationen auf Social Media auf der sicheren Seite stehen, müssen einige Punkte beachtet werden. Hier deshalb ein kurzer Überblick über die Kennzeichnungspflichten auf Social-Media-Plattformen (ausgerichtet auf die Schweiz) zu, in der Hoffnung, dass dieser etwas Licht ins Dunkle bringt.
Solltet Ihr diesbezüglich noch Fragen oder Anregungen haben, so steht Euch Vasi Koutsogiannakis jederzeit gerne zur Verfügung.
Für Werbung auf Tenues, in der Halle, etc. gelten die Reglemente von Swiss Volley.
Im Kanton Zürich gibt es zusätzliche Vorschriften zu Werbung für Suchtmittel. Diese gelten auch für Gastteams an Spielen.
Richtlininen zum Vollzug der Werbebeschränkung für Suchtmittel